Versicherung - Dienstag, März 11, 2008 12:51

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung ist ein privates Versicherungsverhältnis, bei dem sich der Versicherer verpflichtet nach einem Unfall gewisse Leistungen zu erbringen. Ein solches Versicherungsverhältnis ist in der Regel freiwillig, eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Unfallversicherung gibt es nicht.
Davon abzugrenzen sind allerdings die Leistungen der gesetzlichen oder gegebenenfalls privaten Krankenversicherung, die unter gewissen Umständen bei sogenannten Freizeitunfällen ebenfalls Versicherungsschutz bieten und die ebenfalls gesetzliche Unfallversicherung für Arbeitsunfälle, die zwar für sämtliche Arbeitnehmer sowie Kindergartenkinder, Schüler und Studenten gilt, aber lediglich Leistungen bei Arbeits- und Wegeunfällen erbringt.
Der Unterschied zwischen der zusätzlichen Unfallversicherung und den übrigen Alternativen wie der Unfallversicherung für Arbeitsunfälle liegt damit zum einen bei dem Umfang der Versicherung - namentlich Versicherungsleistung bei bestimmten Unfällen - und den jeweilig Versicherten.
Welche Leistungen eine Unfallversicherung im Einzelfall erbringt hängt natürlich zunächst von dem konkreten Versicherungsverhältnis ab. Es empfiehlt sich daher zunächst vor Abschluss eines solchen Versicherungsverhältnis den Umfang der abgedeckten Unfälle und der zu erbringenden Leistungen einer sorgfältigen Prüfung zu unterwerfen.
Häufige Leistungen sind aber etwa die Übernahme der aus dem Unfall resultierenden Heilbehandlungskosten und Kosten die aus der Rehabilitation des Verunfallten resultieren, wie etwa Kosten die aus einer dauerhaften Behandlung durch einen Physiotherapeuten entstehen können.
Einige Unfallversicherungen bieten darüber hinaus ebenfalls Leistungen wie Renten oder Ausgleichszahlungen für Gehaltsausfall an.
Ob der Abschluss einer solchen Versicherung tatsächlich nötig ist kann sich nie verallgemeinernd sagen lassen, sondern muss durch eine gewissenhafte Prüfung der bereits bestehenden Versicherungsverhältnisse beurteilt werden. Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Leistungen, die durch eine Unfallversicherung angeboten werden, auch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.

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