Versicherung - Samstag, Februar 23, 2008 14:58

Risikolebensversicherung

Bei dieser Art der Absicherung erhalten die im Vertrag genannten Personen die ganze Versicherungssumme im Fall des Todes des Versicherungsnehmers. Mit Beendigung der Versicherungslaufzeit erhält man weder eine Versicherungssumme, noch die gezahlten Beiträge zurück.

Die Risikolebensversicherung dient vor allem zur Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen oder als Zusatztarif für eine oder mehrere weitere Versicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung). Zu empfehlen ist sie somit vor allem jungen Familien, bei denen eine Person der Hauptverdiener ist. Außerdem kann Sie sehr vorteilhaft zur Absicherung von Verbindlichkeiten, wie zum Beispiel Kredite zum Hausbau, genutzt werden. Denn trotz günstiger Beiträge wird sofort ein Versicherungsschutz garantiert.

Vom Steuerlichen Aspekt her, sollte man erwähnen, dass eine Risikolebensversicherung laut EstG § 10 bis zu einem gewissen Betrag von der Steuer absetzbar ist. Und auch die Erträge sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 des selbigen Gesetzbuches steuerfrei.

Man hat bei der Risikolebensversicherung außerdem die Möglichkeit, diese in eine private Altersvorsorge umzuwandeln – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
Die Versicherungsprämie errechnet sich aus dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person bei Versicherungsabschluss, sowie von der Versicherungssumme und der Laufzeit.

  • Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme
    Eine Risikolebensversicherung dieser Art kann zur Sicherung von Darlehen mit laufender Tilgung verwendet werden. Die Versicherungssumme nimmt stetig ab so wie das Darlehen getilgt wird. Bei Banken erhält man diese Versicherung als so genannte Restschuldversicherung in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen.
  • Risikolebensversicherung auf verbundene Leben
    Diese Art der Versicherung schließt mehrere Personen in die Versicherung ein und im Todesfall kommt es nur einmal zu einer Ausschüttung der eingezahlten Summe. Sie dient daher in erster Linie der gegenseitigen Absicherung voneinander abhängiger Personen (z. B. Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder). Man sollte bei der Risikolebensversicherung auch an Zusatzversicherungen denken, denn die Versicherung hängt von einer einzelnen Person ab. Und diese sollte man vor allem gegen Berufsunfähigkeit absichern. Schließt man eine solche Versicherung ab, wird im Falle der Berufsunfähigkeit eine Rente in vereinbarter Höhe gezahlt. Daraus resultiert zusätzlich eine Befreiung von der Beitragszahlung zur Risiko-Lebensversicherung.


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